VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Gästezimmer und Ferienwohnungen im Landhaus Amelinghausen
1. Der Mieter verpflichtet sich zur vorsichtigen und pfleglichen Behandlung der Einrichtung und des Inventars des Mietobjektes. Beschädigungen von Einrichtung und Inventar sind im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter haftet für Beschädigungen aller Art. Bei Beendigung der Mietzeit sind die Gästezimmer/ist die Ferienwohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Eventuelle Schäden sind sofort beim Vermieter zu melden. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Werden beim Einzug Beschädigungen oder Verschmutzungen festgestellt, so kann der Mieter unverzüglich eine kurze Information an den Vermieter schreiben. Damit ist der Mieter von einer entsprechenden Verantwortung frei.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Gästezimmer/Ferienwohnungen, in dem Gästezimmer/der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Gästezimmer/Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung bei Anreise. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Gästezimmer/der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Gästezimmer /der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung
des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
2. Das Gästezimmer/die Ferienwohnung ist vom Gast vor der Abreise besenrein zu übergeben. Sämtlicher angefallener Abfall ist vom Gast in die dafür bereitgestellten Müllbehälter am Objekt zu entsorgen. Die Kücheneinrichtungen (soweit vorhanden) sind vom Gast bei Abreise gesäubert an den Vermieter zu übergeben. Reinigungskosten für Kücheneinrichtungen, sowie die Entsorgung von Reststoffen durch den Vermieter werden nach Arbeitsaufwand dem Gast in Rechnung gestellt.
3. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden des Mieters in Zusammenhang mit dem Zweck, Zugang oder Nutzung des Gästezimmers/der Wohnung bzw. Mietgegenstandes.
4. Bettwäsche, Handtücher usw. werden vom Vermieter in ausreichender Anzahl bereitgestellt.
5. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Werden Tiere dennoch ohne Zustimmung des Vermieters untergebracht, wird dieser Reinigungskosten in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung stellen, mindestens jedoch 200,00 € (netto).
6. Innerhalb des Gästezimmers/der Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter Reinigungskosten in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung stellen, mindestens jedoch 200,00 € (netto). Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt, wenn dadurch keine anderen Mietparteien gestört werden. Daher ist insbesondere auf geöffnete Fenster zu achten und Rücksicht zu nehmen. Das Grillen ist in den Gästezimmern/Ferienwohnungen nicht erlaubt.
7. Das Mietobjekt darf nur mit denen im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen, inklusive Kleinkinder und Babys. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
8. Bei Rücktritt des Mieters nach Abschluss des Mietvertrages ist die gesamte Miete fällig, sofern es nicht gelingt, das Gästezimmer/die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder von Mietpreisteilen. Im Falle einer Ersatzvermietung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,75 € pro Ersatzvermietung, eine Buchungsgebühr in Höhe von 4,76 € pro Ersatzvermietung und einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 4,76 % des Bruttomietpreises pro Buchung in Abzug gebracht.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) das Gästezimmer/die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Gästezimmer/die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des vorherigen Abs. a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß dem vorherigen Absatz zu ersetzen.
9. Der Vertrag wird erst nach Eingang der Bestätigung sowie der angeforderten Anzahlung, die innerhalb von 7 Tagen zu leisten ist, gültig. Andernfalls ist eine Reservierung nicht gewährleistet und es folgt eine Stornierung der Buchung.
10. Mietbeginn am Anreisetag zwischen ca. 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Mietende am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, kann der Vermieter einen Aufschlag in Höhe von 25,00 Euro erheben. Eine genaue Uhrzeit für die An- sowie Abreise ist vorher telefonisch bzw. persönlich mit dem Vermieter, Peter Ohlms, unter Tel. 0171-2465888 oder einer dem Gast mitgeteilten zuständigen Person zu vereinbaren. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese kann a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr betragen. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller
ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Die Übergabe bei Anreise sowie die Abnahme bei Abreise haben ausschließlich persönlich stattzufinden.
Der Mieter hat seine persönlichen Daten und die der Mitreisenden im Voraus zu nennen und sie dem Vermieter so mitzuteilen, dass dieser damit den Meldeschein ausfüllen kann. Relevant sind dafür:
· Das Datum des An- und das Datum des geplanten Abreisetages
· Der Vor- sowie der Familienname
· Das Geburtsdatum und Geburtsort
· Die aktuell gültige Staatangehörigkeit
· Die behördlich registrierte Anschrift
Freiwillig darüber hinaus die Telefonnummer sowie die E-Mailadresse.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter diesen ablichtet. Kann der Mieter bei der Anreise keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, so hat der Vermieter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter akzeptiert dies mit seiner Buchung.
Aufgrund der Ausstattung der Gästezimmer/der Apartments/Ferienwohnungen ist aus versicherungstechnischen Gründen gilt eine Videoüberwachung im Treppenhaus und im Außenbereich installiert als anerkannt, welche auf Speichermedien aufgezeichnet werden. Diese Daten dürfen nur im Falle z. B. einer relevanten Straftat ausgewertet werden. Der Mieter akzeptiert dies mit seiner Buchung. Ein späterer Widerruf ist ausgeschlossen.
11. Die Kosten der Endreinigung sind grundsätzlich zusammen mit dem Mietpreis im Voraus zu entrichten.
12. Die Kurtaxe (soweit sie am Ort erhoben wird) ist je nach Buchungsbestätigung zu überweisen, an den Vor-Ort-Service bei Anreise oder an die Kurverwaltung zu entrichten.
13. Der Vermieter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote, sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch den Vermieter nicht beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung von gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung von Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei z.B. Elektrizität, Wasser, Gas, Kabelfernsehen, Telefon, Internet, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten auf Grundstücken außerhalb unserer Zuständigkeit u.ä.. Der Vermieter kann den Vertrag frist- und entschädigungslos in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen (Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) oder
die in der Person des Mieters liegen fristlos kündigen. Die Kündigung kann auch nach Anreise des Mieters erklärt werden.
14. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter und Vermittler sind ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.
18. Bitte beachten Sie unseren Datenschutz. Diese Informationen können Sie jederzeit auf unserer Internetseite http://www.landhaus-amelinghausen.de/index.php/2432.html / einsehen.
19. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand Juli 2020
Peter Ohlms, Am Butterberg 19, 21335 Lüneburg
Telefon: 04131 - 22 44 799, Telefax: 04131 - 22 44 788, E-Mail: info@landhaus-amelinghausen.de